2. a Unterstützung bei der Rückkehr in den schulischen Alltag

LDI NRW: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Datenschutz mit Augenmaß

 Aufgrund der Corona-bedingten Beschränkungen hat der Einsatz digitaler Medien im Schulbereich gegenwärtig einen völlig neuen Stellenwert erhalten.  Die Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit treten unter dem Druck, unter dem die Schulen derzeit stehen, oft in den Hintergrund. Ganz ausgeklammert werden können sie jedoch nicht, immerhin handelt es sich bei dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung – dem Datenschutzrecht – um ein Grundrecht mit Verfassungsrang. Dies gilt umso mehr, als es sich hier oftmals um Daten Minderjähriger handelt und es zudem eine Schulpflicht gibt.

Weiterlesen: Pandemie und Schule

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Die Rückkehr in den schulischen Alltag unter Beibehaltung besonderer Regeln und Vorsichtsmaßnahmen ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Sie sollten daher auch die psychosozialen und möglichen krisenhaften Aspekte im Blick behalten. Um Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen hierbei nachhaltig zu unterstützen, hat die Landesstelle für Schulpsychologie und Schulpsychologische Krisenintervention ein umfassendes Unterstützungskonzept erarbeitet, das Ihnen ab sofort zur Verfügung steht.

Folgende Unterstützungsangebote stehen konkret bereit:

  • Wiederaufnahme des Schulbetriebs – der erste Tag: Beispielplanung für eine Klassenleitungsstunde und für den Ablauf des ersten Tages
  • Leitfaden: Eine FAQ-Handreichung mit zentralen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs ergeben, beantwortet aus schulfachlicher und schulpsychologischer Sicht
  • Video-Clips: kurze Videobeiträgen mit Antworten zu zentralen Fragen, die die Schulgemeinschaft bewegen
  • Sicher durchs Abitur: Tipps für Abiturientinnen und Abiturienten, um sicher, stark und gesund durchs Abitur zu kommen
  • Schulisches und schulpsychologisches Krisenmanagement: Konkrete Hinweise auf Basis des Notfallordners zum schulischen und schulpsychologischen Krisenmanagement
  • Telefonische Beratung: Beratungsangebot der Schulpsychologischen Beratungsstellen und des Schulischen Krisenbeauftragten

Eckpunkte für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes:

  • Bis zu den Sommerferien erhalten die Schülerinnen und Schüler aller vier Jahrgangsstufen den gleichen Zugang zu Schule und Unterricht. Gleichzeitig muss die Notbetreuung weiter angeboten werden.
  • Wenn Lerngruppen in der Regel zumindest halbiert werden müssen und nicht alle Lehrkräfte für Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, dann wird ein solcher Unterricht nur jeweils an einem einzelnen Tag möglich sein. Im Laufe einer Woche ergibt sich daraus ein „rollierendes“ System mit tageweisem Unterricht für nur einzelne Jahrgangsstufen. Dies bedeutet eine Mischung aus Präsenzunterricht und Lernen auf Distanz.
  • Ein „Schichtbetrieb“, bei dem an einem Tag unterschiedliche Schülergruppen verschiedener Jahrgänge zu unterschiedlichen Tageszeiten in die Schule kommen, ist ausgeschlossen.
  • Jede Schule passt diese Mindestvorgaben auf ihre individuelle Situation an. Alle Planungen sollen auf Sicherheit ausgelegt sein, so dass bei immer möglichen Personalengpässen – ganz unabhängig von Corona – keine sofortigen Anpassungen erfolgen müssen.
  • Ein so rollierendes System – zumal bei Feiertagen und Ferien an Pfingsten – führt dazu, dass die einzelnen Jahrgangsstufen nicht immer am selben Wochentag in der Schule sein werden. Um Eltern dennoch eine Planungssicherheit für die letzten sieben Schulwochen zu geben, ist ein Unterrichtsplan für alle Jahrgänge für die Zeit bis zu den Sommerferien zu erstellen.
  • Der Umfang des Unterrichts an Präsenztagen hängt wesentlich von den Möglichkeiten der einzelnen Schule ab. Der Präsenztag soll gleichwohl für die Kinder als ganztägiges Angebot – also auch unter Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag konzipiert werden.
  • Bei der Pausen- und Wegegestaltung ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht alle am Präsenztag anwesenden Schülerinnen und Schüler zum gleichen Zeitpunkt in die Pause gehen, um hier mögliche Kontakte zu reduzieren.

Soweit die bisherigen Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie der entsprechende Beschluss der Kultusministerkonferenz erwartungsgemäß über den 6. Mai 2020 hinaus Bestand haben, bedeutet das:

  • Beginn der Schulöffnungen am 7. Mai 2020 zunächst mit den Viertklässlern,
  • an einem Tag so viel Unterricht und Betreuung wie möglich,
  • nach einem festen Plan bis zu den Sommerferien
  • bei Fortsetzung der Notbetreuung.
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Ausgabe September/Oktober 2023

Schulkultur


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